3. Deutscher Pferderechtstag

Anlässlich der Equitana fand am 15. März 2007 in Essen der 3. Deutsche Pferderechtstag statt. Es trafen sich Rechtsanwälte aus ganz Deutschland (und sogar aus den Niederlanden), Tierärzte und Sachverständige. Themen waren das "neue Pferdekaufrecht", das neue Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Rechtsfragen zum Pferdeauktionsrecht, das Pferd in der Zwangsvollstreckung, Dopingfragen im Pferdesport und die Kaufuntersuchung aus tierärztlicher Sicht.

Interessant war insbesondere der Vortrag von Herrn RA Prof. Dr. Eckhard Flohr (Düsseldorf/Kitzbühl) über das neue Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Auswirkungen und Praxis in Pferdebetrieben. Hiernach darf nunmehr in einer Stellenausschreibung nicht mehr nach "einem jungen dynamischen Reitlehrer" gesucht werden. Dies kann eine Benachteiligung hinsichtlich des Alters darstellen und den entsprechenden Betrieb gegenüber möglichen Bewerbern schadensersatzpflichtig machen. Es müssen zukünftig vielmehr wertneutrale Beschreibungen, wie "Pferdepfleger/in, Reitlehrer/in" verwendet werden. Des Weiteren sollten Bewerbungsgespräche nunmehr immer in Anwesenheit eines Dritten geführt werden, um notfalls in einer etwaigen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung den Beweis dafür erbringen zu können, dass diskriminierende Merkmale i. S. d. AGG nicht angesprochen worden sind. Dies ist nur eine kurze Zusammenfassung der neu gewonnenen Erkenntnisse, die auch beim Fachpublikum großes Staunen auslösten.

Im übrigen entbrannte ein handfester Streit über die rechtliche Qualifikation von Pferdeauktionen. Der Referent, Herr RA Peter H. Konermann, gelangte in seinem Vortrag zu der Erkenntnis, dass Pferdeauktionen, die alle großen Verbände in Deutschland abhalten, keine "öffentlichen Versteigerungen" sind, die zum Haftungsausschluss gem. § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB führen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Pferdeverbände, die bei den Auktionen als Unternehmer auftreten, sich nicht mehr vollständig von jeglicher Haftung freizeichnen und die Verjährungsfristen nicht beliebig verkürzen können. Danach müssten sämtliche Auktionsbedingungen vollständig neu überarbeitet werden. Diese Ansicht führte umgehend zu vehementen Widersprüchen aus dem Fachpublikum. Es war im Ergebnis so, wie es oft unter Juristen ist: Drei Juristen, drei unterschiedliche Meinungen... (Eine Lösung wurde leider nicht erzielt)

 

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