Beschluss des Verwaltungsgerichts Saarlouis vom 20.11.2007 (5 L 1923/07)
- Das Halten von zwei Pensionspferden und einem eigenen Pferd auf einer Fläche von 0,5 ha Eigenland und 2,1 ha Pachtland stellt
keinen landwirtschaftlichen Betrieb im Verständnis von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 61 Abs. 1 Nr. 1 c LBO 2004 dar.
- Das Einschreiten gegenüber dem Grundstückseigentümer zur Unterbindung der Fort-setzung von Bauarbeiten an einem Offenstall auf
einer verpachteten Weide entspricht dem Prinzip größtmöglicher Effektivität.
Urteil des LG Münster vom 20.07.2007 (10 O 240/06)
- Liegen bei einem Reitpferd bei Gefahrübergang Röntgenbefunde der Röntgenklasse 3 – 4 vor (hier „Spat“), so entspricht dies nicht
der Sollbeschaffenheit. Ein Sachmangel ist zu bejahen, auch wenn zunächst keine klinischen Symptome vorliegen.
- Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten und Ersatz seiner notwendigen Verwendungen verlangen.
Das Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen sollte bereits am 01.01.2007 in Kraft treten.
Hiergegen liefen praktizierende und zukünftige Hufpfleger und Huftechniker sowie die Be-treiber von solchen Ausbildungsstätten Sturm.
Mit einer einstweiligen Verfügung hatten die Beschwerdeführer bereits am 05.12.2006 Erfolg. Der Erste Senat des Bundesverfassungsge-richts
setzte das Hufbeschlaggesetz (s. Gesetzestext unter Rubrik „Archiv“) bis zur Entschei-dung über die Verfassungsbeschwerde insoweit
einstweilen aus, als die o. g. Berufsgruppen den Bestimmungen des neuen Gesetzes unterworfen wurden. Somit konnten Hufpfleger und –techniker
erst einmal aufatmen.
Die endgültige Erntscheidung fiel dann am 03.07.2007 (Az.: 1 BvR 2186/06). Die Verfas-sungsbeschwerde der Hufpfleger, Huftechniker und
deren Schulen hatte überwiegend Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht entschied, die Abschaffung der Berufe des Hufpflegers und –technikers
durch das Hufbeschlaggesetz, das jede Tätigkeit in der Hufpflege von einer Aus-bildung zum Hufbeschlagschmied abhängig macht, verstoße gegen
die Berufsfreiheit der Be-troffenen. Insoweit seien die beanstandeten Normen nichtig.
Die Neureglung belaste die Berufsgruppe der Hufpfleger unangemessen, so die Richter. In-dem nämlich die Barhufpflege den staatlich
anerkannten Hufbeschlagschmieden vorbehalten sei, werde der Beruf des Hufpflegers abgeschafft. Der Senat führt wörtlich aus:
„Den befürchteten unsachgemäßen Verengungen des Versorgungsangebots kann allerdings auch dadurch entgegengetreten werden, dass der Zugang
zum Beruf des Huf-pflegers von dem Erwerb und dem Nachweis der theoretischen Kenntnisse abhängig gemacht wird, die notwendig sind, um aus dem
gesamten Versorgungsspektrum und mithin unter Einschluss von Hufschutzmaterialien einschließlich des Eisenbeschlags die jeweils indizierte
Methode auswählen zu können. Im Rahmen solcher Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften könnte der Gesetzgeber zudem, wenn er anderenfalls eine
Gefahr für die Tiergesundheit sieht, die Vermittlung und den Prüfungsnachweis der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten regeln, die
speziell für eine qualifizierte Barhufpflege erforderlich sind. Auf diese Weise kann auch ohne schmiedetechnische Ausbildung die Fähigkeit
begründet und die Bereitschaft der Hufpfleger gefördert werden, auf im Einzelfall indizierte andere Hufversorgungsmethoden wie den Eisenbeschlag
oder alternative Hufschutzmaterialien auch dann hinzuweisen und sie gegebenenfalls zu emp-fehlen, wenn sie diese nicht selbst vornehmen können.“
Auch die Berufsgruppe der Huftechniker sei durch das neue Hufbeschlaggesetz unangemes-sen benachteiligt worden. Würden sich diese Berufsträger
nicht der Ausbildung zum Hufbe-schlagschmied unterziehen, so könnten auch sie ihre berufliche Tätigkeit nicht fortsetzten. Um den Tierhaltern
die erforderlichen kompetenten Ansprechpartnern auch unter den Huf-technikern zur Verfügung zu stellen, würde es auch hier ausreichen, wenn
Huftechniker zur Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit theoretische Kenntnisse erwerben und nachweisen müssten, die sie in die Lage versetzen,
uneingeschränkt aus dem gesamten Versorgungsspekt-rum einschl. des Eisenbeschlages die jeweils maßgebliche und für das Pferd beste Methode
auszuwählen, die Tierhalter entsprechend beraten und ggf. an einen Hufbeschlagschmied zu verweisen.
Frau Rechtsanwältin Andrea C. Huy, LL.M. bespricht neben ihrer rechtsanwaltlichen Tätigkeit regelmäßig praxisrelevante Urteile in verschiedenen Pferdezeitschriften.
Übersicht über die jeweils besprochenen Urteile in der Pferdezeitschrift „Mein Pferd“:
| Ausgabe |
Urteil |
Aktenzeichen |
| 9 / 2007 |
Pferde: Neu oder gebraucht? |
BGH, Urt. v. 15.11.2006 (Az.: VIII ZR 3/06) |
| Sep./Okt. 2007 |
Hofchefin versteigert Einstellerpferde |
OLG Brandenburg, Urt. v. 28.06.2006 (Az.: 13 U 138/06) |
| Nov. 2007 |
Der Tod auf der Landstraße |
OLG Saarbrücken, Urt. v. 17.01.2006 (Az.: 4 U 615/04) |
| Dez. 2007 |
Die rabiate Reitlehrerin |
OLG Hamm, Urt. v. 08.05.2002 (Az.: 13 U 228/01) |
| Jan. 2008 |
Fehler beim Pferdekauf |
AG Lichtenfels, Urt. v. 10.01.2007 (Az.: 1 C 638/05) |
| Feb. 2008 |
Vom Schmied zum Schlachter |
LG Frankfurt a. Main, Urt. v. 27.04.2007 (Az.: 19 U 47/06) |
| März 2008 |
Nur ein Klumpen Matsch |
LG Osnabrück, Urt. v. 13.07.2006 (Az.: 4 O 473/06) |
| April 2008 |
Bis auf die Knochen |
LG Neuruppin, Urt. v. 20.11.2007 (Az.: 2 O 392/06) |
| Mai 2008 |
Ein allzu männlicher Wallach |
BGH, Urt. v. 09.01.2008 (Az.: VIII ZR 210/06) |
| Juni 2008 |
Tod durch zu frisches Heu |
OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.01.2008 (Az.: 12 U 73/07) |
Berichte/Urteilsbesprechungen in der neuen Pferdezeitschrift „Pferdeland“:
| Ausgabe |
Urteil / Berichte |
Fundstelle / Aktenzeichen |
| April 2008 |
Wann trägt generell der Reitlehrer Schuld an einem Unfall? Wann der Reitschüler? |
BGH NJW 1999, 3119; OLG Koblenz VersR 2007, 407; OLG Hamm VersR 2003, 77 |
| Mai 2008 |
Was muss ich beim Ausritt beachten? |
--- |
Die Zeitschrift „Pferdeland“ ist eine neue regionale Pferdezeitschrift. Sie ist kostenlos auf der Seite des Verlages einsehbar (www.wittich.de).
An dieser Stelle weisen wir auf folgenden Vortrag von Frau Rechtsanwältin Andrea C. Huy, LL.M. hin:
Rechtfragen rund ums Pferd
RA´in Andrea C. Huy, LL.M. / Ref. jur. Frank Labisch
11.06.2008, 19.30 Uhr Eulenmühle / Ingelheim
www.eulenmühle-proequis.de
(Stichwort: Termine/Kurse)