Aktuelle Gerichtsentscheidungen


Baueinstellungsverfügung gegenüber dem Eigentümer einer verpachteten Weide

Beschluss des Verwaltungsgerichts Saarlouis vom 20.11.2007 (5 L 1923/07)

  1. Das Halten von zwei Pensionspferden und einem eigenen Pferd auf einer Fläche von 0,5 ha Eigenland und 2,1 ha Pachtland stellt keinen landwirtschaftlichen Betrieb im Verständnis von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 61 Abs. 1 Nr. 1 c LBO 2004 dar.
  2. Das Einschreiten gegenüber dem Grundstückseigentümer zur Unterbindung der Fort-setzung von Bauarbeiten an einem Offenstall auf einer verpachteten Weide entspricht dem Prinzip größtmöglicher Effektivität.

 

Sachmangel bei Reitpferd – „Spat“

Urteil des LG Münster vom 20.07.2007 (10 O 240/06)

  1. Liegen bei einem Reitpferd bei Gefahrübergang Röntgenbefunde der Röntgenklasse 3 – 4 vor (hier „Spat“), so entspricht dies nicht der Sollbeschaffenheit. Ein Sachmangel ist zu bejahen, auch wenn zunächst keine klinischen Symptome vorliegen.
  2. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten und Ersatz seiner notwendigen Verwendungen verlangen.

 

Teile des neuen Hufbeschlaggesetzes nichtig

Das Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen sollte bereits am 01.01.2007 in Kraft treten.

Hiergegen liefen praktizierende und zukünftige Hufpfleger und Huftechniker sowie die Be-treiber von solchen Ausbildungsstätten Sturm. Mit einer einstweiligen Verfügung hatten die Beschwerdeführer bereits am 05.12.2006 Erfolg. Der Erste Senat des Bundesverfassungsge-richts setzte das Hufbeschlaggesetz (s. Gesetzestext unter Rubrik „Archiv“) bis zur Entschei-dung über die Verfassungsbeschwerde insoweit einstweilen aus, als die o. g. Berufsgruppen den Bestimmungen des neuen Gesetzes unterworfen wurden. Somit konnten Hufpfleger und –techniker erst einmal aufatmen.

Die endgültige Erntscheidung fiel dann am 03.07.2007 (Az.: 1 BvR 2186/06). Die Verfas-sungsbeschwerde der Hufpfleger, Huftechniker und deren Schulen hatte überwiegend Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht entschied, die Abschaffung der Berufe des Hufpflegers und –technikers durch das Hufbeschlaggesetz, das jede Tätigkeit in der Hufpflege von einer Aus-bildung zum Hufbeschlagschmied abhängig macht, verstoße gegen die Berufsfreiheit der Be-troffenen. Insoweit seien die beanstandeten Normen nichtig.

Die Neureglung belaste die Berufsgruppe der Hufpfleger unangemessen, so die Richter. In-dem nämlich die Barhufpflege den staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden vorbehalten sei, werde der Beruf des Hufpflegers abgeschafft. Der Senat führt wörtlich aus:

„Den befürchteten unsachgemäßen Verengungen des Versorgungsangebots kann allerdings auch dadurch entgegengetreten werden, dass der Zugang zum Beruf des Huf-pflegers von dem Erwerb und dem Nachweis der theoretischen Kenntnisse abhängig gemacht wird, die notwendig sind, um aus dem gesamten Versorgungsspektrum und mithin unter Einschluss von Hufschutzmaterialien einschließlich des Eisenbeschlags die jeweils indizierte Methode auswählen zu können. Im Rahmen solcher Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften könnte der Gesetzgeber zudem, wenn er anderenfalls eine Gefahr für die Tiergesundheit sieht, die Vermittlung und den Prüfungsnachweis der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten regeln, die speziell für eine qualifizierte Barhufpflege erforderlich sind. Auf diese Weise kann auch ohne schmiedetechnische Ausbildung die Fähigkeit begründet und die Bereitschaft der Hufpfleger gefördert werden, auf im Einzelfall indizierte andere Hufversorgungsmethoden wie den Eisenbeschlag oder alternative Hufschutzmaterialien auch dann hinzuweisen und sie gegebenenfalls zu emp-fehlen, wenn sie diese nicht selbst vornehmen können.“

Auch die Berufsgruppe der Huftechniker sei durch das neue Hufbeschlaggesetz unangemes-sen benachteiligt worden. Würden sich diese Berufsträger nicht der Ausbildung zum Hufbe-schlagschmied unterziehen, so könnten auch sie ihre berufliche Tätigkeit nicht fortsetzten. Um den Tierhaltern die erforderlichen kompetenten Ansprechpartnern auch unter den Huf-technikern zur Verfügung zu stellen, würde es auch hier ausreichen, wenn Huftechniker zur Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit theoretische Kenntnisse erwerben und nachweisen müssten, die sie in die Lage versetzen, uneingeschränkt aus dem gesamten Versorgungsspekt-rum einschl. des Eisenbeschlages die jeweils maßgebliche und für das Pferd beste Methode auszuwählen, die Tierhalter entsprechend beraten und ggf. an einen Hufbeschlagschmied zu verweisen.

 

Autorentätigkeit

Frau Rechtsanwältin Andrea C. Huy, LL.M. bespricht neben ihrer rechtsanwaltlichen Tätigkeit regelmäßig praxisrelevante Urteile in verschiedenen Pferdezeitschriften.

Übersicht über die jeweils besprochenen Urteile in der Pferdezeitschrift „Mein Pferd“:

Ausgabe Urteil Aktenzeichen
9 / 2007 Pferde: Neu oder gebraucht? BGH, Urt. v. 15.11.2006
(Az.: VIII ZR 3/06)
Sep./Okt. 2007 Hofchefin versteigert Einstellerpferde OLG Brandenburg, Urt. v. 28.06.2006
(Az.: 13 U 138/06)
Nov. 2007 Der Tod auf der Landstraße OLG Saarbrücken, Urt. v. 17.01.2006
(Az.: 4 U 615/04)
Dez. 2007 Die rabiate Reitlehrerin OLG Hamm, Urt. v. 08.05.2002
(Az.: 13 U 228/01)
Jan. 2008 Fehler beim Pferdekauf AG Lichtenfels, Urt. v. 10.01.2007
(Az.: 1 C 638/05)
Feb. 2008 Vom Schmied zum Schlachter LG Frankfurt a. Main, Urt. v. 27.04.2007
(Az.: 19 U 47/06)
März 2008 Nur ein Klumpen Matsch LG Osnabrück, Urt. v. 13.07.2006
(Az.: 4 O 473/06)
April 2008 Bis auf die Knochen LG Neuruppin, Urt. v. 20.11.2007
(Az.: 2 O 392/06)
Mai 2008 Ein allzu männlicher Wallach BGH, Urt. v. 09.01.2008
(Az.: VIII ZR 210/06)
Juni 2008 Tod durch zu frisches Heu OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.01.2008
(Az.: 12 U 73/07)

 

Berichte/Urteilsbesprechungen in der neuen Pferdezeitschrift „Pferdeland“:

Ausgabe Urteil / Berichte Fundstelle / Aktenzeichen
April 2008 Wann trägt generell der Reitlehrer Schuld an einem Unfall? Wann der Reitschüler? BGH NJW 1999, 3119;
OLG Koblenz VersR 2007, 407;
OLG Hamm VersR 2003, 77
Mai 2008 Was muss ich beim Ausritt beachten? ---

Die Zeitschrift „Pferdeland“ ist eine neue regionale Pferdezeitschrift. Sie ist kostenlos auf der Seite des Verlages einsehbar (www.wittich.de).

 

Vortrag

An dieser Stelle weisen wir auf folgenden Vortrag von Frau Rechtsanwältin Andrea C. Huy, LL.M. hin:

Rechtfragen rund ums Pferd
RA´in Andrea C. Huy, LL.M. / Ref. jur. Frank Labisch
11.06.2008, 19.30 Uhr Eulenmühle / Ingelheim
www.eulenmühle-proequis.de
(Stichwort: Termine/Kurse)

 

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